LEISTUNGEN

Ich erstelle unabhängige, weisungsfreie und nachvollziehbare Immobilienbewertungen für private, gewerbliche und institutionelle Auftraggeber. Die besondere Sachkunde wurde mir durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt.


BEWERTUNGEN FÜR PRIVATE AUFTRAGGEBER

Für private Eigentümer, Erbengemeinschaften und Familien unterstütze ich bei:

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Immobilienbewertungen für Verkauf, Erbschaft oder Scheidung
  • Bewertung von Wohnimmobilien (EFH, ZFH, MFH, ETW)
  • Bewertung unbebauter Grundstücke
  • Bewertung besonderer Rechte und Lasten (Nießbrauch, Wohnrechte, Wegerechte, Baulasten)
  • Plausibilisierung vorhandener Gutachten


Die Bewertung erfolgt verständlich, transparent und marktgerecht.

 

BEWERTUNGEN FÜR INSTITUTIONELLE AUFTRAGGEBER, UNTERNEHMEN UND GERICHTE

Ich erstelle Bewertungen für professionelle Marktteilnehmer, Unternehmen und öffentliche Stellen. Dazu gehören:


Institutionelle Auftraggeber

  • Banken und Kreditinstitute
  • Investmentfonds und Asset Manager
  • Versicherungen
  • Projektentwickler
  • Corporates mit Immobilienbestand
  • Family Offices


Leistungen u. a.:

  • Markt- und Verkehrswertgutachten
  • Ankaufs- und Regelbewertungen (inkl. KAGB‑Konformität)
  • Indikationen und Bewertungsmodelle
  • Mietwertermittlungen
  • Plausibilisierung externer Gutachten
  • bewertungsrelevante Beratungsleistungen
  • Unterstützung bei Transaktionen und Projektentwicklungen


Unternehmen ohne Immobilienfokus

Auch Unternehmen, die nicht immobilienaffin sind, benötigen gelegentlich eine neutrale Bewertung — z. B. für:

  • Bilanzierung / Jahresabschluss
  • Kauf oder Verkauf einzelner Objekte
  • Standortentscheidungen
  • interne Vermögensübersichten
  • Compliance‑Anforderungen
  • Finanzierungsgespräche


Ich erstelle hierfür verständliche, belastbare und nachvollziehbare Immobilienbewertungen, die intern wie extern genutzt werden können.


Gerichte und öffentliche Stellen

Für Gerichte und Behörden erstelle ich:

  • gerichtsfeste Gutachten
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Plausibilisierungen
  • Bewertungen im Rahmen familien‑, erb‑ oder zivilrechtlicher Verfahren


Die Gutachten sind strukturiert, neutral und entsprechen den gerichtlichen Anforderungen.

 

REFERENZEN

Referenzen nenne ich Ihnen gerne auf Anfrage.